Rehabilitative Medizin
Unter gesicherten vitalen Verhältnissen kann auch bei schwerstkranken Patienten unter Beatmung eine rehabilitative Therapie erfolgen:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
Nach individueller Indikationsstellung aus klinischer Verlaufsbeobachtung und Beurteilung des Erfolges mittels Scores (KRS, EFA).
Zur Verbesserung der Lebensqualität gehört auch die Hilfsmittelversorgung.
Sie erfolgt nach ärztlicher Verordnung nach Genehmigung durch und in Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und umfasst:
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behindertengerechte Rollstühle und Behandlungszubehör
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sofern nicht von uns herstellbar die Versorgung mit Schienen und Orthesen
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ggf. Einstellung einer Heimbeatmung und Versorgung mit Beatmungsgeräten und Überwachungszubehör, wobei eine möglichst große Mobilität auch unter Beatmung gewährleistet werden soll
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Hilfsmittelversorgung zur Pflege zu Hause
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