Aufnahme eines Rehabilitanden

 

 Voraussetzungen…

 

 
Hauptbegründung für die Aufnahme eines Rehabilitanden in unsere Klinik (Phase B) bzw. Phase-F ist neben der Rehabilitation vor allem die Möglichkeit zur Behandlung von Risikorehabilitanden mit schweren Erkrankungen der Atmungsorgane bis hin zur Beatmung und der erforderlichen Entwöhnung bzw. Einstellung einer Heimbeatmung.
 
Ebenso ist die intensivmedizinische Behandlung relevanter Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen möglich.
 
Besondere Bedeutung kommt folglich der Atemwegpflege sowie einer dezidierten (medikamentösen) Therapie der Begleiterkrankungen zu.
 
Die Behandlung von Beatmungsrehabilitanden setzt fundierte Kenntnisse in der Erkennung und intensiv-medizinischen Behandlung von Komplikationen jeder Art voraus.
  
Daraus resultiert der maximale Umfang der intensivmedizinischen Versorgung, mit dem ein zur Verlegung anstehender Rehabilitand aufgenommen werden kann:
 
  • Kontrollierte Beatmung unter „Narkose“ oder Wachzustand
  • alle Spontanatmungsverfahren, invasiv und nicht invasiv
  • Zentralvenöse Zugänge, parenterale Ernährung
  • alle Formen der enteralen Ernährungstherapie
  • invasive intensivmedizinische Überwachung
  • Drainagen und Katheter aller Art
  • Dialysepflichtigkeit (nach vorheriger Abklärung)
 

Anmeldeformulare :

 
 

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